zu TOP 4.3 zu TOP 6. TOP 5.
öffentlich


Bauleitplanung;
4. Änderung der Ortsabrundungssatzung Denkzell;
Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
 
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) wurde im Zeitraum vom 09.01.2024 bis 16.02.2024 durchgeführt. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden erneut Bedenken bzw. Hinweise vorgebracht.
 
Der Abwägungsvorschlag und der daraus resultierende Satzungsentwurf des Büros MKS wurde bereits vor der Sitzung im Ratsinformationssystem den Gemeinderatsmitgliedern zur Vorbereitung auf die Sitzung bereitgestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat im RIS ebenfalls zur Verfügung gestellt. Seitens des Gremiums wurden keine Nachfragen zum Abwägungsvorschlag vorgebracht.
 
 Keine Einwände zeigten folgende Beteiligte:
 
1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München; Schreiben vom 09.01.2024
 
2. Gemeinde Rattenberg, Rattenberg; Schreiben vom 09.01.2024
 
3. Waldwasser - Wasserversorgung Bayerischer Wald, Moos; Schreiben vom 10.01.2024
 
4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn;
    Schreiben vom 11.01.2024
 
5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Straubing; Schreiben vom 16.01.2024
 
6. Staatliches Bauamt Passau - Servicestelle Deggendorf, Deggendorf; Schreiben vom 16.01.2024
 
7. Regierung von Niederbayern, Landshut; Schreiben vom 16.01.2024
 
8. Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Straubing; Schreiben vom 18.01.2024
 
9. Gemeinde Stallwang, VG Stallwang; Schreiben vom 22.01.2024
 
10. Gemeinde Loitzendorf, VG Stallwang; Schreiben vom 25.01.2024
 
11. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Straubing; Schreiben vom 25.01.2024
 
12. Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land, Straubing; Schreiben vom 06.02.2024
 
13. Gemeinde Rattiszell, VG Stallwang; Schreiben vom 08.02.2024
 
 
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von diesen Stellungnahmen Kenntnis.                   (Abstimmungsergebnis: 13:0)       
 
Einwände/Hinweise zeigten folgende Beteiligten:
 
14. Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg; Schreiben vom 15.01.2024
 
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
Die Hinweise bzgl. Ausbau des Telekommunikationsnetzes werden zur Kenntnis genommen.
                                                                                                                                  (Abstimmungsergebnis: 13:0)
 
 
 
15. Bayernwerk Netz GmbH, Regen; Schreiben vom 06.02.2024
 
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Die Hinweise zu Kabelhausanschlüssen sind bereits in den textlichen Hinweisen § 5 b) in der Satzung enthalten.             
                                                                                                                                   (Abstimmungsergebnis: 13:0)
 
16. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Deggendorf; Schreiben vom 05.02.2024
 
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Die Stellungnahme vom 19.12.2022 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 01.03.2023
behandelt und abgewogen. Da sich keine neuen Sachverhalte ergeben, wird auf die Abwägungsbeschlüsse vom 01.03.2023 verwiesen.
                                                                                                                                 (Abstimmungsergebnis: 13:0)
17. Landratsamt Straubing-Bogen, Straubing; Schreiben vom 12.02.2024
 
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Zu 1. Belange der Wasserwirtschaft und wasserrechtliche Beurteilung:
Die Stellungnahme vom 18.01.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 01.03.2023
behandelt und abgewogen. Da sich keine neuen Sachverhalte ergeben, wird auf die
Abwägungsbeschlüsse vom 01.03.2023 verwiesen.
 
Zu 2. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise zur Sicherung der Ausgleichsfläche werden an den Eigentümer zur Veranlassung
weitergegeben. Nach Rechtskraft ist die Ausgleichsfläche an das Ökoflächenkataster zu melden.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Befreiungslage hinsichtlich der Lage im Landschaftsschutzgebiet im Zuge der Baugenehmigung in Aussicht gestellt wird.
Zu 3. Belange des Bodenschutzes:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise zum Bodenschutz sind bereits in den textlichen Hinweisen § 5 e) der Satzung
enthalten.
 
Zu 4. Weitere, vom Landratsamt zu vertretende Belange:
Die Zustimmung der Sachgebiete Städtebau, Immissionsschutz, Bodendenkmalpflege, Straßenbau
und Verkehr sowie Siedlungshygiene werden zur Kenntnis genommen.
                                                                                                                               (Abstimmungsergebnis: 13:0)
 
 
 
Nachfolgende Bürger und Bürgerinnen haben Bedenken und/oder Hinweise vorgebracht:
 
18. Bürgerinnen und Bürger aus der Nachbarschaft über ihren Rechtsanwalt; Schreiben vom 31.01.2024
 
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis.
 
Zur Klärung der immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf die
nächstgelegenen Immissionsorte im Siedlungsbereich Denkzell wurde durch die Gemeinde Konzell
ein schalltechnisches Gutachten beauftragt. Der schalltechnische Bericht zur 4. Erweiterung der
Ortsabrundungssatzung Denkzell des Sachverständigenbüros GEOPLAN, Donau-Gewerbepark 5,
94486 Osterhofen, vom 16.05.2023 liegt der Satzung als Anlage und verbindlicher Bestandteil der
Satzung bei. Auf die Inhalte wird verwiesen.
 
Im Hinblick auf die im Schriftsatz behauptete falsche Berücksichtigung der Lärmbeeinträchtigungen
des Veranstaltungszeltes ist festzustellen, dass für die Betrachtungen des Brautstehlens ein
Blasorchester mit einem Schallleistungspegel vom 108 dB(A) für das "Hin- und Zurückspielen"
angesetzt wurde. Der Veranstaltungsbetrieb wurde mit einem hohen Pegel von LWA = 83 dB(A) in
Anlehnung an ein Festzelt für die Dauer von drei Stunden angesetzt. Des Weiteren wurde
ergänzend der Aufenthalt der Gäste auf der Terrasse mit einem Schallleistungspegel von 83 dB(A)
angesetzt (Angaben gemäß Punkt 3.3.5. Seite 9 des Gutachtens). Im Lärmgutachten sind keine
Angaben zu der angeführten durchschnittlichen Beeinträchtigung bei Nutzung des Zelts von nicht
mehr als 65 dB(A) enthalten, daher kann der Einwand nicht nachvollzogen werden.
 
Im Lärmgutachten sind alle relevanten Lärmquellen aus dem Betrieb des Gasthauses, des
Parkplatzes und des Festzeltbetriebes abgebildet und mit realistischen Werten hinterlegt, die den
Berechnungen zugrunde gelegt werden. Seitens des Sachgebietes Immissionsschutz am
Landratsamt Straubing-Bogen wurden hierzu weder Anmerkungen noch Einwände vorgebracht.
Das pauschale und nicht belegte Infragestellung der gutachterlichen Berechnungen und
Feststellungen kann nicht als sachlich begründetes Abwägungsmaterial herangezogen und
berücksichtigt werden.
 
Gutachterlich ist hingegen festgestellt, dass bei der Beschreibung zugrunde gelegten
Betriebscharakteristik die gesetzlich zulässigen Immissionsrichtwerte in einem Dorfgebiet (MD)
sowohl zur Tagzeit (06.00 Uhr - 22:00 Uhr) als auch zur Nachtzeit (22:00 Uhr - 06:00 Uhr) an allen
nächstgelegenen Immissionsorten eingehalten werden. Am Immissionsort der Bürgerinnen und Bürger, welche Bedenken vorgebracht haben, wird der zulässige Immissionsrichtwert tags um 20,5 dB(A), nachts um 17,6 dB(A) in erheblichem Maße unterschritten (Zum Vergleich: Eine Verringerung um 10 dB(A) wird vom Menschen als eine Halbierung des Lärms wahrgenommen).
Auch bei den zu berücksichtigenden Spitzenpegeln werden die zulässigen Werte tags um 35,7
dB(A) und nachts um 20,6 dB(A) sehr deutlich unterschritten. Aus den Ergebnissen lässt sich
feststellen, dass eine unzulässige Beeinträchtigung an den Immissionsorten durch Lärmimmissionen
aus dem Gasthaus- und Festzeltbetrieb nicht gegeben ist.
 
Da der Betrieb die gesetzlich zulässigen Immissionsrichtwerte an allen betrachteten Immissionsorten
unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Betriebscharakteristik einhält, gibt es kein
immissionsschutzrechtliches Erfordernis, im Zuge der vorliegenden Satzung, Einschränkungen des
Betriebs vorzunehmen.
Die Planung wird daher aus den genannten Gründen beibehalten.                                                                                                                               
                                                                                                           (Abstimmungsergebnis: 13:0)
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung der Ortsabrundungssatzung Denkzell in der Fassung vom 03.04.2024 im Regelverfahren (Satzungsbeschluss gemäß §10 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



nach oben
Gemeinde Konzell
Rathausplatz 1, 94357 Konzell
Tel.: 09963 9414-0
E-Mail: gemeinde@konzell.de
Gemeinde Konzell
Rathausplatz 1 · 94357 Konzell · Tel.: 09963 9414-0 · gemeinde@konzell.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung