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öffentlich


Kanalsanierungen;
Beratung ggf. Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise der Sanierung Kasparzell



Sachvortrag:
 
Aufgrund der bereits bekannten Situation zur Kanalsanierung und der auch nicht mehr so gut erhaltenen Trinkwasserleitung im Bereich des Abschnittes Kreuzung Staatsstraße - Richtung Hofen, wurde von Seiten der Verwaltung bei der Fa. Sehlhoff eine Vergleichsberechnung angefordert. In dieser Vergleichsberechnung werden die Kosten im Hinblick auf Bestandsanierung des Kanals und dem separaten Neubau der Wasserleitung mit den Kosten eines Neubaus des Mischwasserkanals und Mitverlegung einer neuen Wasserleitung gegenübergestellt.
 
Zu diesem Punkt begrüßt der Bürgermeister Herrn Ebner von der Sehlhoff GmbH, Straubing. Herr Ebner erklärt dem Gremium anhand von Bildern und Lageplänen sehr anschaulich, welche Sanierungen in dem genannten Straßenabschnitt (Straße Richtung Hofen) notwendig sind.
 
Aufgrund der vielen (z. T. größeren) Teilbereiche, welche in der offenen Bauweise durchgeführt werden müssen und der Problematik, dass sich der Kanal teilweise in Privatgrundstücken bzw. an der Grundstücksgrenze befinden, kam hierzu die Überlegung der Neuverlegung des Kanals mittig der Straße auf. Natürlich sei eine Sanierung günstiger als ein Neubau so Herr Ebner, aber man muss auch den Eingriff in die Privatgrundstücke mit den Wiederherstellungskosten berücksichtigen. Desweiteren muss ein sanierter Kanal in ca. 10 - 15 Jahren wieder überprüft und ggf. saniert werden. Bei einem Neubau gehe man Minimum von der doppelten Haltbarkeit aus.
 
Bei der anschließenden Gegenüberstellung der beiden Kostenvarianten wurde die verschiedenen Maßnahmen aufgeführt.
 
Bei der 1. Variante - Bestandssanierung Mischwasserkanal mit separatem Neubau der Wasserleitung seien die anfallenden Kosten für die Wiederherstellung der Privatgrundstücke (Grenzmauer, Pflasterung, Begrünung etc.) sehr schwierig zu schätzen. Auch seien noch nachträgliche Befahrungen notwendig, welche bei der letzten Befahrung aufgrund verschiedener Ursachen nicht möglich waren.
 
 
Bei der 2. Variante - Neubau Mischwasserkanal mittig der Straße mit Mitverlegung neuer Wasserleitung hätte man vermutlich auch eine etwas kürzere Bauphase, da es für die Baufirma ein schöneres und einfacheres Arbeiten darstellt.
 
Die Gegenüberstellung erklärt Herr Ebner, dass nicht die Summe ausschlaggebend sei, sondern der Kostenunterschied zwischen den beiden Varianten. Die Vorstellung heute sei eine reine Kostenvergleichsgrundlage zwischen Sanierung und Neubau. Schlussendlich müsse bei der Planungsphase natürlich genau abgesprochen werden was die Gemeinde möchte.
Die Vergleichsberechnung ergab einen Kostenunterschied bei Variante 2 von 22.000,00 € was einen Prozentsatz von ca. 5% beträgt. Auch die Fa. Sehlhoff war über diesen geringen Anteil überrascht aber begründet wird dies mit den Punkten
 
·         die Trinkwasserleitung kann gleich mitverlegt werden (keine zusätzlichen Erdarbeiten)
·         bei einer Sanierung fallen viele einzelne Posten an
·         für die Inliner (geschlossene) Sanierung müssen verschiedenen Schächte auch vergrößert bzw. neu gesetzt werden
·         die Kosten für die Wiederherstellung bei den Privatgrundstücken entfallen bzw. minimieren sich
 
Während der Vorstellung kamen von Seiten des Gremiums noch verschiedene Fragen auf.
 
Die SPD/UB-Gemeinderätin möchte wissen, warum man bei einem Neubau wieder am Mischwassersystem festhält und nicht gleich zum Trennsystem (Regenwasser und Schmutzwasser werden jeweils getrennt abgeleitet) übergehe.
Hierzu erklärt Herr Ebner gäbe es verschiedene Gründe:
 
1.       aktuell läuft seit über einem, Jahr ein Wasserrecht für Kasparzell, welches kurz vor der Abgabe sei. In diesem Verfahren ist dieser Teilabschnitt mit dem Mischwassersystem eingerechnet. Es müsste somit alles nochmals neu aufgerollt werden.

2.       weiter wurde für die komplette Kanalsanierung eine hydrodynamische Berechnung bzgl. der notwendigen Leitungen für die Sanierung zur Verhinderung von Überschwemmungen durchgeführt, diese hätte dann auch nicht mehr Bestand

3.       sollte bei einer Änderung des oben genannten Wasserrechts herauskommen, das Rückhaltevolumen des Regenüberlaufbeckens nicht ausreichend ist, müsste dieses erneut (wurde erste vor 2 Jahren) vergrößert werden
 
4.       außerdem müssten alle betroffenen Anwohner in diesem Abschnitt neue, getrennte Leitungen legen, was für die Grundstückseigentümer mit hohen Kosten verbunden wäre.


Das Trennsystem sei zwar Modell der Zukunft, aber nur bei Neubaugebieten. In bestehenden Gebieten sei dies kostentechnisch nicht sinnvoll und es würde hier auch der Bestandsschutz greifen, so Herr Ebner.
 
Auf die Nachfrage eines SPD/UB-Fraktionskollegen wieso die Wassermenge mehr werden kann und das Regenüberlaufbecken nicht mehr ausreichen sei, wenn an der Übergabestelle doch die gleiche Menge ankomme. Herr Ebner erklärt hierzu, dass aktuell das Regenwasser aus dem Mischwasserkanal Richtung Kläranlage läuft, bei einem Trennsystem geht es nicht in den Vorfluter, sondern ins RÜB. Dies Kostenersparnis aus der Pumpleistung Richtung Kläranlage stehe in keinem Verhältnis zu den "Umbaumaßnahmen".
 
Aus den Reihen der UWG wird nachgefragt, ob bei den Hausanschlüssen Revisionsschächte vorhanden sind. Daraufhin erklärt der Bürgermeister das vermutlich einige Häuser keinen Revisionsschacht haben werden, dies sei lt. Satzung auch nicht verpflichtend beschrieben. Hierzu müsse man die Eigentümer informieren, ob sie im Zuge der neuen Anschlüsse dies miterledigen möchten. Im eigenen Interesse der Grundstücksbesitzer wäre es natürlich sinnvoll, die Kosten hierfür muss der Grundstückseigentümer aber selber tragen. Generell sei es wichtig, mit den betroffenen Anwohnern vor Beginn der Baumaßnahmen über die genauen Abläufe in Abstimmung zu gehen.
 
Weiter obliegt der Gemeinde die Entscheidung, ob es nicht auch sinnvoll wäre gleich, die Straßendecke zu erneuern.
 
Auf die Frage wann den frühestens mit der Maßnahme begonnen werden kann, gehe Herr Ebner von Beginn des Jahres 2025 aus. Der Bürgermeister würde hingegen gerne noch im Jahr 2024 mit der Maßnahme beginnen.
 
Der Gemeinderat kommt zu folgendem Entschluss.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt den kompletten Neubau des Kanals im mittleren Bereich der Straße, im Abschnitt Kasparzell Richtung Hofen, mit zusätzlicher Neuverlegung der Wasserleitung.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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