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öffentlich


Vollzug der Wassergesetze;
Beratung ggf. Beschlussfassung über den Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum weiteren Betrieb einer Fischteichanlage
Fl.Nr. 96 / Gemarkung Gossersdorf



Sachvortrag:
 
Vom Landratsamt ist ein Antrag auf Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Fischteichanlage auf der Fl.Nr. 96 der Gemarkung Gossersdorf eingegangen. Die Gemeinde Konzell wird um Stellungnahme gebeten. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde zuletzt mit Bescheid vom 27.10.2003 genehmigt und galt bis zum 31.12.2023 Dem Gemeinderat wird der eingereichte Lageplan und das Luftbild zur Verfügung gestellt.
Bei der Beantragung in 2003 wurden im Gemeinderat keine Einwendungen gegen die Benutzung der Fischteichanlage als reines Hobby vorgebracht.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat kommt überein, dass keine Einwände gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb einer Fischteichanlage bestehen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Gemeinde Konzell
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Tel.: 09963 9414-0
E-Mail: gemeinde@konzell.de
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