Die unveränderten Ansichten und der Lageplan des Bauvorhabens werden dem Gremium erneut zur Kenntnis gegeben, es befindet sich im Außenbereich. Geplant ist der Anbau einer Wohnung mit Carport und Nebengebäude an die bestehende Halle auf den Flurnummern 783 und 784 / Gemarkung Konzell.
Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 02.08.2023, 06.09.2023, 10.01.2024 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen aufgrund Bedenken bezüglich der landwirtschaftlichen Privilegierung nicht erteilt.
Mit E-Mail vom 27.02.2024 von Kreisbaumeister Herrn Stauber wurde der Gemeinde Konzell nun bestätigt, dass die Genehmigung des Bauvorhabens auch ohne Privilegierung durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten in Aussicht gestellt wurde. Für den Anbau der Wohnung ist das Vorhaben nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB i. V. m. §35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB genehmigungsfähig und für das landwirtschaftliche Nebengebäude ist der §35 Abs. 2 BauGB Grundlage für die Genehmigung.
Somit bedarf es für die Genehmigung des Bauvorhabens keiner landwirtschaftliche Privilegierung.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Kleinkläranlage und die Wasserversorgung über einen eigenen Brunnen. Hier sei anzumerken, dass vor kurzen die Abwasserbeseitigung für 12 Einwohnerwerte durch das Landratsamt genehmigt wurde.
Aus den Reihen des Gremiums kommt Unverständnis gegenüber dem Landratsamt. Die Mitteilung hinsichtlich der nun nicht benötigten landwirtschaftlichen Privilegierung hätte der Gemeinde auch früher mitgeteilt werden können.
Von Seiten der SPD/UB wird angemerkt, dass es für die Zukunft schwierig werden würde, ohne eine genaue Eingrenzung, für Anträge im Außenbereich richtige Entscheidungen treffen zu können.
Da die Antragsteller in der Sitzung anwesend sind, wird Ihnen das Wort erteilt. Dem Gremium wird das Bauvorhaben nochmals kurz erklärt und auch verständlich gemacht, dass man bei diesem Bauantrag bereits für die Zukunft mitgeplant hätte. Die Voraussetzungen für eine landwirtschaftliche Privilegierung seien mittlerweile erfüllt, so der Antragsteller. Die Zusage von Seiten des Landwirtschaftsamtes sei den Antragstellern mittlerweile auch mündlich mitgeteilt worden, lediglich in Schriftform noch nicht zugegangen.
Der Gemeinderat zeigt sich damit einverstanden, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 12 |