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öffentlich


Beratung ggf. Beschlussfassung über die voraussichtlichen Investitionen 2024



Sachvortrag:
 
Die Kämmerin Silvia Kleingütl stellt dem Gremium einen 1. Entwurf mit den groben Planungen der größten, voraussichtlichen Investitionen über 30.000€ vor, die es in der zeitlichen Umsetzung zu beraten gilt um den Finanzplan entsprechend vorbereiten zu können. Dies betrifft in erster Linie den Brandschutz, die Schule und den Kindergarten, den Straßenunterhalt sowie die Kanalsanierungen und das Thema Breitband.
 
Zu den einzelnen Punkten gibt es teilweise rege Diskussionen.
 
BRANDSCHUTZ
 
Unter diesen Überbegriff fällt das Thema Neubau Einsatzzentrale, sowie Erneuerung der Tore und einer evtl. Sanierung der Sanitäranlagen beim bestehenden Feuerwehrgerätehaus.
Hierzu erfolgt ein längerer Meinungsaustausch bei dem gefordert wird, sich in naher Zukunft konkret damit zu befassen und auch zu einer Entscheidung zu kommen, da noch andere wichtige Themen wie z.B. Kindergarten (weiterführendes Konzept für die Zukunft) oder das Areal Haid auf der Agenda stehen und sich hierzu in die letzten 3 Jahre nicht wirklich etwas bewegt habe.
 
 
SCHULE
 
Hier muss ein Ansatz für neue Jalousien, kleinere Malerarbeiten und der Austausch der Beleuchtung erfolgen. 
 
KINDERGARTEN
 
Zur Debatte stehen hier die Erweiterung der KiTa-Küche, sowie die zukünftige Handhabe für die Ganztagesbetreuung.
 
 
STRASSEN
 
Die hier angesetzten Kosten für die geplanten Straßensanierung müssten lt. Meinung des Gremiums unbedingt erhöht werden und auch für die Folgejahre ein Kostenansatz erfolgen. Aktuell zeigen sich bereits die ersten Schäden aufgrund des Winters. Auch die Straße Denkzell - Gallner sei dringend sanierungsbedürft, so Wortmeldungen aus dem Gremium.
 
 
KANAL
 
Die größten Posten sind hier die Sanierung des Kanalnetzes in Kasparzell, sowie die noch ausstehende Schlussrechnung für die Irlbergstraße. Außerdem müssen Kosten für die weiteren notwendigen Sichtprüfungen in Gossersdorf und Denkzell angesetzt werden.
 
BREITBAND
 
Hier werden unter anderem Kosten für die EU-weite Ausschreibung angesetzt. Voraussetzung für die Durchführung des Projekts ist allerdings, dass der Förder- bzw. Zuwendungsantrag genehmigt wird.
 
 
EIGENE LIEGENSCHAFTEN UND GEBÄUDE
 
Hierunter fällt als größter Ansatz der Kirchplatz 6. Es stehen noch von verschiedenen Gewerken die Schlussrechnungen aus. Ebenso ist das Honorar der Architekturschmiede noch nicht vollständige abgerechnet. Die restliche Förderbetragssumme vom ALE wird nach Zusage im Jahr 2027 ausbezahlt.
 
 
Diese Vorstellung ist aktuell ein grober Überblick. Der Verwaltungshaushalt muss erst geklärt werden, hierzu müsse man allerdings noch einige Punkte abwarten. Unter anderem die Gewerbesteuerveranlagung. Hierzu kann nach Rückfrage beim Finanzamt, für die größeren Gewerbesteuerzahlern, erst bis Ende März 2024 mit einem Bescheid gerechnet werden.
 
Kein Beschluss notwendig.

 
 



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