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öffentlich


Bauleitplanung;
Beteiligung an der Bauleitplanung der Gemeinde Rattenberg
Beschlussfassung und Stellungnahme als Nachbargemeinde zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "GE Bruckstein" mittels Deckblatt Nr. 1 und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mittels Deckblatt Nr. 3
Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung)



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Rattenberg hat in seiner Sitzung vom 13.04.2023 und 12.10.2023 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "GE Bruckstein" mittels Deckblatt Nr. 1 und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 3 einzuleiten.
Durch den Bebauungsplan soll das bereits bestehende Gewerbegebiet "Bruckstein" im nördlichen Bereich erweitert werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Flurnummern 267, 267/1 und 277 der Gemarkung Rattenberg.
 
Im Rahmen des Satzungsverfahrens wird die Gemeinde Konzell als Nachbargemeinde gemäß gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig um Stellungnahme als berührte Behörde bzw. als Träger öffentlicher Belange gebeten.  


Beschluss 1:
 
Der Gemeinderat kommt überein, dass seitens der Gemeinde Konzell keine Einwände gegen die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "GE Bruckstein" mittels Deckblatt Nr. 1 und der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 3 bestehen.
      
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 
Im Allgemeinen bringt der Bürgermeister vor, dass er von Bürgermeisterkollegen aus anderen Gemeinden erfahre habe, hier die Beteiligungsanfragen nur in den Gemeinderat kommen, wenn die Gemeinde unmittelbar tangiert wird. Ansonsten entscheidet dies dort der Bürgermeister selber.
 
Aufgrund der vollzähligen Anwesenheit der Gremiumsmitglieder könnte, wenn erwünscht, darüber heute beraten und ggf. Beschluss gefasst werden, wie in unserer Gemeinde in Zukunft bei diesen Stellungnahmen vorgegangen werden soll.
 
Nach kurzer Beratung kommt das Gremium zu folgendem Entschluss.
 
Beschluss 2:
 
Der Gemeinderat kommt überein, die Stellungnahmen zu Beteiligungen bei Nachbargemeinden zukünftig nur im Gremium zu beraten und beschlusszufassen, wenn diese die Gemeinde unmittelbar tangieren. Alle anderen Stellungnahmen kann der Bürgermeister eigenständig entscheiden. Dem Gremium werden diese Stellungnahmen dann zukünftig unter dem Tagesordnungspunkt Informationen mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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