Beteiligung an der Bauleitplanung der Gemeinde Traitsching Beschlussfassung und Stellungnahme als Nachbargemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplans "Traitsching Nord I-3. Erweiterung" und der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Traitsching hat in seiner Sitzung vom 09.11.2023 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplans "Traitsching Nord I-3. Erweiterung" und die 18. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten.
Durch den Bebauungsplan sollen zusätzliche Wohnbauflächen geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 306/6 der Gemarkung Traitsching.
Im Rahmen des Satzungsverfahrens wird die Gemeinde Konzell als Nachbargemeinde gemäß gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig um Stellungnahme als berührte Behörde bzw. als Träger öffentlicher Belange gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat kommt überein, dass seitens der Gemeinde Konzell keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans "Traitsching Nord I-3. Erweiterung" und der 18. Änderung des Flächennutzungsplans bestehen.
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