Beteiligung an der Bauleitplanung der Gemeinde Rattenberg Beschlussfassung und Stellungnahme als Nachbargemeinde zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans "SO Freiflächen-Photovoltaik Reibener Hof" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB (förmliche Beteiligung)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rattenberg hat in seiner Sitzung vom 09.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans "SO Freiflächen-Photovoltaik Reibener Hof" und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mittels Deckblatt Nr. 2 gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Dadurch wird die Gemeinde Konzell als Nachbargemeinde und somit Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme gebeten.
In der Sitzung vom 04.10.2023 wurde diese Angelegenheit bereits in Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Gemeinderat behandelt.
Beschluss:
Der Gemeinderat kommt überein, dass seitens der Gemeinde Konzell keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "SO Freiflächen-Photovoltaik Reibener Hof" und der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 2 bestehen.
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