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öffentlich


Beschlussfassung zum Anbau einer Wohnung mit Carport und Nebengebäude an die bestehende Halle
Fl.Nr. 783 und 784 / Gemarkung Konzell (Riemersdorf)



Sachvortrag:
 
Die Ansichten und der Lageplan des Bauvorhabens werden dem Gremium zur Kenntnis gegeben, es befindet sich im Außenbereich. Geplant ist der Anbau einer Wohnung mit Carport und Nebengebäude an die bestehende Halle auf den Flurnummern 783 und 784 / Gemarkung Konzell.
Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 02.08.2023 und 06.09.2023 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen aufgrund Bedenken bezüglich der landwirtschaftlichen Privilegierung und der fehlenden neuen Antragsunterlagen nicht erteilt.
Mit Mail vom 01.12.2023 ging bei der Gemeinde nun das geänderte Bauvorhaben ein. Das ursprünglich geplante Einfamilienhaus soll nun durch den Anbau einer Wohnung mit Carport an die bestehende Halle auf der Flurnummer 783 / Gemarkung Konzell ersetzt werden. Das geplante Nebengebäude auf der Flurnummer 784 / Gemarkung Konzell ist nun auch mittels des Carports mit der Wohnung und der bestehenden Halle baulich verbunden.
Die Verwaltung forderte am 12.12.2023 vom Landratsamt die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes zu diesem Bauvorhaben an.
Leider wurde die Stellungnahme vom Landwirtschaftsamt nicht rechtzeitig zur Sitzung eingereicht. Eine telefonische Nachfrage bei der Bauverwaltung im Landratsamt ergab, dass zu der ursprünglichen Planung die landwirtschaftliche Privilegierung nicht erteilt wurde. Da sich an den Umständen weiterhin nichts verändert hat, ist deswegen davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Privilegierung bei der aktuellen Planung wieder nicht erteilt wird. Jedoch ist das Bauvorhaben, aufgrund des Anbaus an die bestehende Halle, nach §35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB (Erweiterungsbauten) grundsätzlich genehmigungsfähig.
 
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Kleinkläranlage und die Wasserversorgung über einen eigenen Brunnen.
 
Bei der sich anschließenden Diskussion ist sich das Gremium einig, dass sich an der Ausgangssituation zum letzten Bauantrag eigentlich nichts geändert hat. Da eine landwirtschaftliche Privilegierung für diesen Bauantrag auch noch nicht vorliege, sehe das Gremium aktuell keine Möglichkeit diesem Bauantrag zuzustimmen.
 
Zu beachten sei hier auch, dass man sich Bezugsfälle im Außenbereich schaffen könnte.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat zeigt sich damit einverstanden, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.   

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
11
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 
Somit gilt der Tagesordnungspunkt als abgelehnt!

 



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Gemeinde Konzell
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Tel.: 09963 9414-0
E-Mail: gemeinde@konzell.de
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