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öffentlich


Beratung ggf. Beschlussfassung über die Nutzungsbedingungen für die Miete des neuen Bürgerbusses



Sachvortrag:
 
Dem Gremium werden die Nutzungsbedingungen für den Bürgerbus vorgestellt.
 
 
I.              Allgemeines
 
1)      Wer kann den Bürgerbus mieten?                           

- gemeindliche Vereine, Institutionen, ehrenamtlich Tätige
- Jugendmannschaften, organisierte Seniorengruppen/-arbeit

2)      Mindestalter des Fahrers (21 Jahre)
 
3)      Eine dauerhafte Nutzung an bestimmten wiederkehrenden Tagen kann im Zuge der Gleichberechtigung nicht zugesichert werden.

4)      Verbot sämtlicher bewusstseinserweiterten Substanzen am Steuer -> sonst bei Unfall volle Haftung des Mieters

5)      Mietkosten:

o   Für Jugendmannschaften unter 18 Jahren (Mehrzahl unter 18 Jahren), organisierte Seniorenarbeit, Nachbarschaftshilfe und Gemeindebedienstete:
nur Vollbetankung      
o   Für gemeindliche Vereine, Institutionen und Ehrenamtliche:
0,30€/km und Vollbetankung

6)      Abstellort des Fahrzeugs: linke Garage beim Feuerwehrgerätehaus Konzell
 
 
II.            Durchführung Bürgerbusverleih
 
1)      Belegungsplanung durch die Gemeinde (Email und Telefon), Reservierung durch Vereinsvorsitzenden
Vorlage des Führerscheins des Fahrers (persönlich oder per Mail) und Angabe der Kontodaten des Mieters, Bescheinigung des Vereinsvorstands
 
2)      Abholung des Schlüssels der Garage, des Fahrzeugs und des Fahrtenbuchs bei Klaus Hilmer (Tankstelle) durch Gegenzeichnung per Unterschrift, sowie Bestätigung der schadensfreien Übernahme und der stattgefundenen Belehrung durch Unterschrift (siehe auch Nr. 4)
 
3)      Kontrolle des Fahrzeugzustands durch den Mieter nach Erhalt des Schlüssels (Sauberkeit, Beschädigungen, Vollbetankung, Fahrtüchtigkeit), bei Hinweisen daraufhin sofortige Mitteilung bei Fa. Hilmer mit Fotobeweisen.

è Schäden, grobe Verunreinigungen etc. werden dem jeweiligen Vormieter in Rechnung gestellt.
 
4)      Führen des Fahrtenbuches und Rückgabe bei Fa. Hilmer durch den Mieter
 
5)      Endreinigung bei Rückgabe des Fahrzeugs im Innenbereich und bei grober Verschmutzung auch im Außenbereich

6)      Bei jeder Rückgabe vorherige Vollbetankung, sonst Rechnungsstellung der Vollbetankung durch die Gemeinde.
 
7)       Rückgabe aller Schlüssel und des ausgefüllten Fahrtenbuchs ausschließlich bei Tankstelle Hilmer

Ein Gemeinderat der Freien Wähler fragt bezüglich zu Punkt I 1) nach, ob "ehrenamtlich Tätige" so zu verstehen ist, dass bei der Fahrt auch tatsächlich ehrenamtlich gehandelt wird. Der übergeordnete Zweck der Fahrt sollte auf jedem Fall dem Verein dienen, weswegen Privatfahrten/Ausflüge, welche nicht durch einem Verein organisiert wurden, nicht mit dem Bürgerbus vorgenommen werden können.
 
Bezüglich der erforderlichen Vorlage des Führerscheins (Punkt II 1)) bei der Gemeinde bringt ein Gemeinderat der CSU/CW ein, dass sich dies besonders bei Fahrten an Samstagen, wo die Verwaltung nicht besetzt ist, problematisch wird. Es wird vorgeschlagen, dass die Führerscheinprüfung, um den Bürokratieaufwand einzudämmen, auf eine andere Person delegiert wird.
Seitens der SPD/UB und der FW wird vorgebracht, dass die Vorlage des Führerscheins direkt bei Hilmer vorgenommen werden sollte, da hier auch der Schlüssel und das Fahrtenbuch für den Bürgerbus ausgehändigt werden. Des Weiteren könnten sich auch potenzielle Fahrer vorab 1 Mal bei der Gemeinde registrieren und dann bei der Abholung des Fahrzeugs mit Unterschrift bestätigt wird, dass ein gültiger Führerschein vorliegt.
Jedoch besteht dann die Problematik, dass keine Kenntnis darüber erlangt wird, wenn einem Fahrer der Führerschein entzogen wurde.
Der Bürgermeister erklärt, dass eine schriftliche Bestätigung statt der Vorlage des Führerscheins rechtlich nicht ausreicht.
Von Seiten der UWG wird vorgeschlagen, dass das Vorzeigen des Führerscheins auf 2 Mal im Jahr begrenzen könnte.
Das Gremium kommt diesbezüglich überein, dass zuerst rechtlich abgeklärt werden muss, ob die Vorlage des Führerscheins bei Hilmer ausreichend ist. Sofern dies möglich ist, wäre dann bei der Abholung des Schlüssels gleichzeitig der Führerschein vorzuzeigen.
Inzwischen klärt der Gemeinderat Hilmer noch ab, ob dies von der Tankstelle/Werkstatt aus möglich sei.
 
Der Bürgermeister schildert bezüglich Punkt II 2), dass die Bestätigung der schadensfreien Übernahme des Fahrzeugs unbedingt vor Fahrtantritt erfolgen muss. Sollte diese Bestätigung nicht unterschrieben werden, haftet der Mieter.
 
Ein Gemeinderat der Freien Wähler bringt bezüglich der Reservierung nur durch den Vereinsvorstand (Punkt II 1)) ein, dass dies besonders beim Sportverein wegen der verschiedenen Sparten problematisch ist.
Seitens der UWG wird hierzu vorgebracht, dass man die verschiedenen Spartenleiter/Jugendleiter eine Berechtigung zur Reservierung des Bürgerbusses geben könnte.
Hierzu erwähnt der Bürgermeister, dass bei einer solchen Regelung der Vorstand bei einer Reservierung durch einen Spartenleiter/Jugendleiter auf jeden Fall trotzdem informiert werden müsste (Beispiel: Rechnungserhalt).
 
 
 
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat kommt überein, den Nutzungsbedingungen für den Bürgerbus -wie vorgestellt- vollumfänglich zuzustimmen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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