zu TOP 6.1 zu TOP 6.3 TOP 6.2
öffentlich


Beratung ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Baugebiet "Auggenbach II"



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde wurde von der Abteilung Wasserrecht des Landratsamtes darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Auggenbach II" in den Ödbach zum 01.03.2024 endet und somit neu beantragt werden muss.
 
Die Verwaltung forderte von 3 Ingenieurbüros Angebote für die Durchführung des Verfahrens an.
Folgende Angebote gingen bei der Verwaltung ein:

Ingenieurbüro
Honorar netto
Zzgl. Nebenkosten
Gesamtkosten
ANGEBOT  I
 
 
5.788,00€
 
2,5%
 
7.032,42€
 
ANGEBOT  II
 
 
4.460,00€
 
5%
223,00€
 
5.572,77€
 
ANGEBOT  III
 
 
4.400,00€
 
im Angebotspreis enthalten
 
5.236,00€
 
 
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der vereinfachten Vergabe, die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Baugebiet  "Auggenbach II" an das Ingenieurbüro ALTMANN GmbH & Co.KG, Cham zu der kalkulierten Angebotssumme vom 27.11.2023 i. H. v. 5.236,00€ zu vergeben.
 
 
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



nach oben
Gemeinde Konzell
Rathausplatz 1, 94357 Konzell
Tel.: 09963 9414-0
E-Mail: gemeinde@konzell.de
Gemeinde Konzell
Rathausplatz 1 · 94357 Konzell · Tel.: 09963 9414-0 · gemeinde@konzell.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung