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öffentlich


Bauleitplanung;
4. Änderung der Ortsabrundungssatzung Denkzell;
Behandlung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig Beschlussfassung zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
(erneuter Auslegungs- und Billigungsbeschluss)



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 01.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung der Ortsabrundungssatzung für Denkzell gefasst. Anlass der Aufstellung ist, Baurecht zu schaffen, damit das Grundstück mit einem Veranstaltungszelt beim bestehenden Gasthaus und landwirtschaftlichen bzw. gastronomischen Nebengebäuden bebaut werden kann. Eine Wohnbebauung ist nicht vorgesehen. Mit der Erstellung des Entwurfs wurde das Büro MKS, Ascha beauftragt.
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die sog. 1. Auslegung, wurde im Zeitraum vom 12.12.2022 bis 23.01.2023 durchgeführt. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden Bedenken bzw. Hinweise vorgebracht.
 
Der Abwägungsvorschlag und die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung vom 01.03.2023 behandelt.
Die Verwaltung wurde dabei beauftragt, von einen Sachverständigen ein Schallgutachten erstellen zu lassen, um die Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf die benachbarten Anwesen zu ermitteln bzw. welche Beschränkungen ggf. daraus resultieren, oder ob ggf. Alternativen zu prüfen sind.
 
Das erstellte Schallgutachten in der Fassung vom 16.05.2023 ging bei der Verwaltung am 10.10.2023 ein und wurde daraufhin an das Ingenieurbüro mks zur Bearbeitung weitergeleitet.
 
Die Auswertung des Schallgutachtens ergab, dass die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten so erheblich unterschritten werden, sodass in der Satzung keine Regelungen zum Immissionsschutz zu treffen sind.
Bei der Abwägung der Stellungnahme der anliegenden Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Schallimmissionen wurde in der Sitzung vom 01.03.2023 beschlossen, dass unabhängig von den Ergebnissen des Gutachtens in der Satzung die zulässige Betriebszeit des Festzeltes bzw. Feststadels auf den Zeitraum Freitag bis Sonntag maximal bis 22:00 Uhr (Tagzeit) zu beschränken ist. Damit solle grundsätzlich ein durchgehender Betrieb bzw. eine Nutzung während der übrigen Wochentage vermieden werden.
Jedoch lässt sich feststellen, dass basierend auf den Ergebnissen des Schallgutachtens eine solche Einschränkung für den Betrieb als unverhältnismäßig gewertet wird.
Die Gemeinde hat aufgrund der niedrigen Immissionsrichtwerte keine Grundlage die Betriebszeit des Betriebes auf einen Zeitraum zu beschränken.
 
Des Weiteren wurde die Verwaltung durch das Landratsamt bei der frühzeitigen Beteiligung Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass zulässige Immissionswerte im Bauantragsgenehmigungsverfahren geregelt werden und nicht in einer Ortsabrundungssatzung geregelt werden sollten.
Somit wurden die festgelegten Immissionswerte aus dem Satzungsentwurf gestrichen.
 
Ein Gemeinderat der Freien Wähler frägt nach, ob diese Werte gemessen oder berechnet wurden.
Der Bürgermeister antwortet, dass bei Schallgutachten die Werte nur noch berechnet werden.
Von Seiten der SPD/UB wird vorgebracht, dass die festgelegten Spitzenwerte teils undurchsichtig sind, man sich jedoch auf das erstellte Schallgutachten verlassen muss.
 

Beschluss 1:
 
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung der Ortsabrundungssatzung Denkzell in der Fassung vom 06.12.2023 und beschließt die Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und zur erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. (Auslegungsbeschluss)

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13

Beschluss 2:
 
Der Gemeinderat kommt überein, aufgrund des Ergebnisses des Schallgutachtens keine Beschränkungen hinsichtlich der Betriebszeiten in der 4. Änderung der Ortsabrundungssatzung Denkzell festzulegen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 

 



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