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öffentlich


Bauangelegenheiten;
Beschlussfassung zum Antrag für die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung, sowie zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen auf der Fl.Nr. 341 / Gemarkung Gossersdorf
Genehmigung nach § 4 BImSchG



Sachvortrag:
 
In der Sitzung vom 07.06.2023 wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung der bestehenden Steinmetzlagerflächen zu einem Bauunternehmen und Anbau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker und Carport, sowie Aufstockung des Dachgeschosses auf den Flurnummern 339, 340 und 341 der Gemarkung Gossersdorf erteilt.
 
Nun benötigt die Firma StoaBau GmbH für die zeitweilige Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen auf der Flurnummer 341 / Gemarkung Gossersdorf eine Genehmigung nach
§4 BImSchG, welche durch die Immissionsschutzbehörde erteilt wird.
 
Gemäß §10 Abs. 5 BImSchG wird die Gemeinde als berührte Behörde um Stellungnahme zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.
 
Nachfolgend werden für die Gemeinde relevante Informationen aus dem Antrag aufgelistet:
 
Standort:
 
Dem Gremium wird zur Übersicht ein Lageplan mit eingezeichnetem Anlagenstandort zur Kenntnis gegeben.
 
Die Ostseite des Standorts liegt an der Staatsstraße ST2140. Die Südseite grenzt an eine wenig befahrene Gemeindestraße und Richtung Westen grenzt die Anlage an gemeindeeigenen Grund. Die Nordseite grenzt an die Gemeindestraße der Gemeinde Zandt.
 
Betriebs- und Verfahrensbeschreibung:
> Annahme von Bauschutt aus der näheren Umgebung zur Aufbereitung
> Annahme des Bauschutts über Wiegeeinrichtung
> Sortieren nach Größe und Materialeigenschaft
> Auslesen von Störstoffen
> Brechen und Sieben auf verschiedene Korngrößen und Sieblinien
> Beproben des gebrochenen Materials
> Lagerung der Störstoffe in dafür geeigneten Abrollcontainern
> Zertifizierung des Recyclingbetriebs
 
Betriebszeiten:
Anlieferbetrieb:  Werktags von 07:00 Uhr - 17:00 Uhr
Anlagenbetrieb: Werktags von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr; 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Maximale Betriebszeit der Anlage: 8 Stunden pro Tag
 
Gehandhabte Stoffe und Lagermengen:
               
Art
Lagermenge in m³
Lagermenge in Tonnen
Beton
400
600
Ziegel
400
600
Fliesen und Keramik
200
300
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen
100
150
Holz
200
25
Glas
10
20
Kunststoff
40
15
Eisen und Stahl
40
15
Boden und Steine
500
750
Dämmmaterial
40
5
Baustoffe auf Gipsbasis
40
10
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
40
5
Bitumengemische
40
60
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle (gefährlich)
20
25
 
Luftreinhaltung:
> Wasserversorgung über Zisterne oder Fernwasser
> Wasserbenetzung mittels Staubbindeanlage
> Benetzung beim Abkippvorgang
> Benetzung der Haufwerke
> Benetzung der Fahrtwege
> Wasserbedüsung der Brechanlage
> Wasserbedüsung der Siebanlage


Bezüglich der Wasserbenetzung wird seitens der CSU/CW nachgefragt, wo das hierfür benutzte Wasser abläuft. Der Bürgermeister antwortet, dass die Baustoffe nur benetzt werden und das Wasser somit direkt wieder verdunstet.
Von Seiten der SPD/UB wird angemerkt, dass man die Beeinflussung des danebenliegenden Baches nicht ausschließen könne, man sich jedoch auf die Gesetze, die der Anlagenbetreiber einzuhalten hat, verlassen muss.
Des Weiteren wird auch nachgefragt, wie laut die Brechanlage sei. Die maximalen zulässigen Immissionen werden bei der Genehmigung festgelegt und müssen sodann auch eingehalten werden. Bis zum nächsten Nachbargebäude dürfen vermutlich maximal 55 Dezibel gemessen werden.
Von der Fraktion FW wird noch nachgefragt, ob der Firmensitz zukünftig dann nach Konzell verlagert wird. Bisher liegt der Gemeinde nur eine mündliche Zusage vor, so der Bürgermeister. Dies wurde auch vom 2. Bürgermeister so bestätigt.
 
 
 

 
Beschluss:
 
Der Gemeinderat zeigt sich damit einverstanden, dass das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag gem. §4 BImSchG erteilt wird. Weitere Bedingungen und Auflagen werden nicht auferlegt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Gemeinde Konzell
Rathausplatz 1, 94357 Konzell
Tel.: 09963 9414-0
E-Mail: gemeinde@konzell.de
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