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öffentlich


Beratung ggf. Beschlussfassung über das Nachtragsangebot der Fa. Jakob Stahlbau wegen Entfernung Rost



Sachvortrag:
 
Bei der Stahlkonstruktion des Aufzuges sind Rostflecken aufgetreten. Von Seiten der Architekturschmiede wurde bereits mit der Fa. Jakob Kontakt aufgenommen. Die Firma Jakob ist allerdings der Auffassung, dass die Rostflecke nicht durch sie versucht worden seien. Die Firma Jakob würde sich allerdings bereiterklären, diese auszubessern, was allerdings wieder Mehrkosten / Nachtrag verursacht. Das aktuell vorliegende Nachtragsangebot beläuft sich auf Kosten in Höhe von 5.966,66 € (b).
Der Gemeinde Konzell steht von Seiten der Fa. Jakob noch eine Erstattungssumme in Höhe von rund 12.000,00 € zu.
Diese Gutschrift beruht auf Leistungen, die von der Architekturschmiede freigegeben wurden, aber tatsächlich nicht abgerufen worden sind.
 
Der Bürgermeister informiert, dass der Ausbau der Scheiben einen hohen Aufwand mit sich bringt (Seitenscheibe Gewicht mit 175 kg) und das Nachtragsangebot sich nur auf den Ein- und Ausbau der Scheiben bezieht und die Kosten für die Entfernung der Rostflecken hier noch nicht berücksichtigt sind.
 
Die Firma Jakob schlug dem Bürgermeister, um die Zusammenarbeit mit der Architekturschmiede zu umgehen, eine Vereinbarung vor, dass Sie den Ein- und Ausbau der Scheiben kostenlos übernehmen und die Gemeinde dafür auf die ausstehende Gutschrift zu verzichten.
 
Somit gibt es im Gemeinderat zu behandeln, ob diese unverhältnismäßige Vereinbarung angenommen wird, oder die Kosten für den Ein- und Ausbau der Scheiben beglichen werden, auf die ausstehende Gutschrift weiterhin bestehen wird und diese Forderung anschließend gegenüber der Architekturschmiede geltend gemacht werden soll.
 
Eine Nachfrage eines Gemeinderats der Freien Wähler bezüglich des Grundes für die Entstehung der Rostflecke wurde vom Bürgermeister damit beantwortet, dass nicht mehr nachvollziehbar sei, wer die Rostflecke verursacht hat.
Die Firma Hartmann meinte, dass die Schutzlackierung die Entstehung des Rosts verhindert hätte. Diese Schutzlackierung wurde zwar mit beauftragt, jedoch wurde diese Leistung bei der Ausführung nicht abgerufen und somit auch nicht berechnet. Von der ehemaligen Bauleiterin Frau Hofmann-Strahl wurde die Schlussrechnung ohne Abruf der 2. Schutzlackierung freigegeben und das Gewerk ohne Beisein des Bürgermeisters und der Geschäftsleitung abgenommen. Von Seiten der SPD/UB wird angemerkt, dass es fragwürdig sei, ob die Aussage der ausführenden Firma der Wahrheit entspricht. Der ganze Vorgang wurde von der ehemaligen Bauleiterin schlecht protokolliert, weswegen nicht mehr nachvollziehbar ist, ob zwischen der Architekturschmiede und der Firma Hartmann diesbezüglich ein Schriftverkehr stattgefunden hatte, so die Geschäftsleiterin Kleingütl.
Der Bürgermeister bringt noch ein, dass daraufhin ein Termin mit Herrn Oswald in der Konzeller Mitte stattgefunden hatte, wo Herr Oswald die Aussage getroffen hatte, dass die Brandschutzbeschichtung ausreichend sei.
 
Von Seiten der UWG wird nachgefragt, ob es realistisch sei, dass man die Forderungen gegenüber der Architekturschmiede geltend machen kann. Es sei bereits im Umlauf, dass die Architekturschmiede verkauft wird. Von Seiten der SPD/UB wird angefügt, dass auf der Bürgerversammlung auch schon berichtet wurde, dass die Architekturschmiede nicht mehr existent ist und bevor die Vereinbarung mit der Firma Jakob geschlossen werden sollte, man sich zuerst rechtlich absichern sollte, ob diese Vereinbarung tatsächlich rechtens ist. Darüber hinaus sollte auch zuerst geprüft werden, ob ausgeschlossen werden kann, dass die ausführende Firma keine Teilschuld wegen fehlerhafter Ausführung hat.
Eine Nachfrage bei Herrn Köber ergab, dass das Projekt Kirchplatz 5 und 6 bis Jahresende fertiggestellt werden soll und scheinbar auch die Abteilung Hochbau anschließend von einem anderen Ingenieurbüro übernommen wird, so der Bürgermeister.
 
Ein Gemeinderat der Fraktion UWG bringt ein, dass der Aufzug noch nicht in Betrieb gewesen ist und somit der Schaden basierend auf der fehlerhaften Ausschreibung der Architekturschmiede zuzuführen ist.
Es schließt sich eine längere Diskussion an.
Ein Gemeinderat der Fraktion CSU/CW fasst zusammen, dass die ausstehende Gutschrift deutlich höher wie das Nachtragsangebot liegt und die Vereinbarung mit der Firma Jakob deswegen nicht eingegangen werden sollte. Des Weiteren kann die Gemeinde rechtlich nicht darauf verzichten, die Schadensersatzansprüche gegenüber der Architekturschmiede nicht geltend zu machen, weswegen das Nachtragsangebot angenommen werden sollte und nach Abschluss der Baumaßnahme Konzeller Mitte diese Forderungen gegenüber der Architekturschmiede vorbringen sollte.
Ein Gemeinderat der Freien Wähler fügt dazu noch an, dass bei Verkauf der Architekturschmiede eine Rechtsnachfolge da ist, wo die Ansprüche dann auch geltend gemacht werden könnten.
 
Von Seiten der UWG wird noch nachgefragt, ob es keine andere Firma gäbe, die die Scheiben ausbaut. Der Bürgermeister meinte darauf, dass dies aufgrund der Gewährleistung sehr problematisch ist.
 
Der Gemeinderat kommt zu dem Ergebnis, die Arbeiten für den Ein- und Ausbau der Scheiben vom Aufzug nach tatsächlicher Leistung abzurechnen lassen, die Gutschrift i. H. v. 12.000€ auszuzahlen lassen und die entstandenen Mehrkosten gegenüber der Architekturschmiede geltend zu machen.
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat kommt überein, dass das vorliegende Angebot per Regierechnung in Höhe von maximal 5.966,66 € (b) der Fa. Jakob Stahlbau auf die Erstattungssumme der aktuellen Schlussrechnung angerechnet wird. Die noch ausstehende Differenz ist von der Fa. Jakob auszugleichen.
Der Mehraufwand für den Glas-Ein - und Ausbau wird der Architekturschmiede in Rechnung gestellt.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Gemeinde Konzell
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Tel.: 09963 9414-0
E-Mail: gemeinde@konzell.de
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