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öffentlich


Beratung ggf. Beschlussfassung über Neuregelung der Wahlhelferentschädigung für künftige Wahlen



Sachvortrag:
 
Seit dem GR-Beschluss vom 20.02.2018 erhalten Wahlhelfer, welche Beschäftigte der Gemeinde sind, folgende Entschädigung:
-          Bei Sitzungsdienst + Auszählen erhalten die Beschäftigten 1 ganzen Tag frei; hier wurde sich laut Aktenvermerk vom 11.10.2023 auf 8,5 Stunden (= 1 ganzer Tag bei einer Vollzeitkraft) geeinigt.

-          Bei Sitzungsdienst oder Auszählen erhalten die Beschäftigten ½ Tag frei; hier wurde sich laut Aktenvermerk vom 11.10.2023 auf 4,25 Stunden (Hälfte eines ganzen Tages) geeinigt.
Die entsprechenden Überstunden werden den Beschäftigten per Zeiterfassung gutgeschrieben.

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten eine Entschädigung in Geld "Erfrischungsgeld":
-          Bei Sitzungsdienst + Auszählen = 25,00€
-          Sitzungsdienst oder Auszählen = 12,50€

Dies wurde bei den letzten Wahlen bis heute so gehandhabt.

Nun kam man jedoch zu dem Entschluss, dass es für alle Beschäftigten "fairer" wäre, einfach am Wahlsonntag ein-/auszustempeln, sprich es soll der/die Beschäftigte auch genau die Stunden erhalten, welche am Wahltag tatsächlich gearbeitet wurden.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, die Wahlhelferentschädigung für gemeindliche Beschäftigte gem. tatsächlichem Arbeitsaufwand als Zeitgutschrift zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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