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öffentlich


Tiefbau;
Beratung ggf. Beschlussfassung über die Mehrkosten beim Honorar bezüglich Umbau MW-Kanalisation Irlbergstraße Ableitung Richtung RÜ1



Sachvortrag:
 
Von der Sehlhoff GmbH, Straubing ist die 8. Abschlagsrechnung Honorarabrechnung für das Bauvorhaben -Umbau Mischwasserkanalisation im Bereich der Irlbergstraße Ableitung Richtung RÜ1- eingegangen. Diese übersteigt die beauftrage Summe um Mehrkosten von aktuell 9.775,17€.
 
Hierzu wurde von Seiten der Verwaltung bei der Sehlhoff GmbH um Klärung gebeten.
 
Bei der Auftragsvergabe wurde von Seiten der Sehlhoff GmbH, Straubing von geschätzten, anrechenbaren Kosten i. H. v. 172.000,00 € (n) ausgegangen. In der vorliegenden Entwurfs-SR sind hierbei anrechenbare Kosten i. H. v. 247.880,00 € (n) angesetzt.
 
Des Weiteren sind zusätzliche Leistungen gesondert in Rechnung gestellt:
 
Vermessung                                      1.183,04 € (b)
Umschluss                                         1.577,14 € (b)
Fachl. Beteiligung                            3.343,34 € (b)
 
Auf Nachfrage von Seiten der Verwaltung welche Restkosten dann noch bei der Schlussrechnung fällig werden, wurde von der Sehlhoff GmbH mitgeteilt, dass noch geschätzte Restkosten in Höhe von 3.174,32 € (b) anfallen werden.
 
Eine längere Diskussionsrunde schließt sich an. Die anrechenbaren Kosten sind enorm gestiegen obwohl es weder zu einer Zeitverzögerung noch zu größeren Änderungen im Bauvorhaben gekommen sei. Hier sehe es fast so aus, dass billiger angeboten wurde um den Wettbewerb standzuhalten und sich dann die Kosten bei der Feinabrechnung doch zu holen. Die Gremiumsmitglieder finden die Vorgehensweise des Ingenieurbüros nicht in Ordnung und sind verärgert. Das Gremium ist der Auffassung, dass von der Verwaltung auch weitergeben werden soll, dass der Gemeinderat Kritik geübt hat und nicht zufrieden ist.
 
Die Geschäftsstellenleiterin erklärt hierzu noch, dass das Angebot der Fa. Sehlhoff schon korrekt war. Die Kostenberechnung resultiert aus dem Zeitpunkt vor der Vergabe und Ausschreibung, aufgrund zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Erfahrungen auch aus anderen Referenzen. Dann erst erfolgte die Ausschreibung und die Vergabe an die Baufirmen, hier hat der Preis dann auch relativ gut zusammengestimmt.
Laut Aussage des Ingenieurbüros ist bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauleistungen jeweils anders zu bewerten lt. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Dort ist auch geregelt, dass nach §6 Absatz 1 Satz 1 HOAI die endgültigen Kosten der Kostenberechnung nicht der Grobschätzung zugrunde gelegt werden.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, die 8. Abschlagsrechnung in Höhe von insgesamt 16.082,93 € der Fa. Sehlhoff für die Planung Irlberg auszuzahlen. Die gesamten, voraussichtlichen Restkosten in Höhe von 3.174,32 € (b) werden ebenfalls genehmigt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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