Beteiligung an der Bauleitplanung der Gemeinde Rattenberg Beschlussfassung und Stellungnahme als Nachbargemeinde zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans "SO Freiflächen-Photovoltaik Reibener Hof" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Rattenberg hat in seiner Sitzung vom 09.03.2023 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "SO Freilfächen-Photovoltaik Reibener Hof" und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 2 im Parallelverfahren einzuleiten.
Durch den Bebauungsplan soll auf einer Fläche von 2,20 ha der Grundstücke Fl.Nr. 2779/3, 2780, 2781 und 2781/1 der Gemarkung Rattenberg die Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Bisher wurden diese Flächen als Kurzumtriebsplantage für die hoteleigene Energieversorgung genutzt.
Im Rahmen des Satzungsverfahrens wird die Gemeinde Konzell als Nachbargemeinde gemäß gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig um Stellungnahme als berührte Behörde bzw. als Träger öffentlicher Belange gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat kommt überein, dass seitens der Gemeinde Konzell keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "SO Freiflächen-Photovoltaik Reibener Hof" und der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit Deckblatt Nr. 2 bestehen.
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