Beschlussfassung zur Aufstockung des bestehenden Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienhaus mit Balkonanlage Fl.nr. 104, Gemarkung Konzell (Haidstraße 14) Antrag auf Befreiungen
Sachvortrag:
Die Ansichten und der Lageplan des Bauvorhabens werden dem Gremium zur Kenntnis gegeben, es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Auggenbach und Haid". Geplant ist die Aufstockung des bestehenden Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienhaus mit Balkonanlage.
Mit Antrag vom 03.08.2023 werden zusätzlich folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Auggenbach und Haid" beantragt:
· Überschreitung der Baugrenze auf der Südostseite, wegen des Anbaus der Balkonanlage
· Überschreitung der Traufhöhe mit geplanten 6,95 m (zulässig: 6,00 m), da die Traufe der Balkonanlage höher liegt als die Traufe des Wohngebäudes und das Gelände an der Südostseite tiefer liegt
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über den bereits bestehenden Kanalanschluss. Die Wasserversorgung erfolgt über den Wasserbeschaffungsverband (Bestand).
Beschluss:
Der Gemeinderat zeigt sich damit einverstanden, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird und stimmt den mit Antrag vom 03.08.2023 beantragten Befreiungen zu.
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