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öffentlich


Breitbandausbau - Gigabitausbau in der Gemeinde Konzell;
Beratung ggf. Beschlussfassung über die Antragstellung auf Zuwendung in vorläufiger Höhe im Förderverfahren der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0



Sachvortrag:
 
Frau Weichmann von der Fa. IKT stellt dem Gremium das neue Gigabit-Förderprogramm des Bundes (GFP 2.0) mit Kofinanzierung des Landes Bayern vor. Die Fördermodelle und der Verfahrensablauf wurden dem Gremium schon einmal am 16.02.2022 durch den Kollegen Hr. Achatz vorgestellt. Das damalige Förderprogramm wurde aber Mitte Oktober 2022 zurückgenommen.
 
Die Betreibermodelle (Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell) sind gleichgeblieben. Es haben sich aber die Modelle inhaltlich etwas verändert.  Bei der damaligen Sitzung konnte die Entscheidung bezgl. des richtigen Modells noch nicht getroffen werden.
 
Beim Betreibermodell habe sich im neuen Förderprogramm aber die Laufzeit, vor einem Verkauf oder einer Weiterverpachtung des Leitungsnetzes, von vorher 7 Jahre auf 20 Jahre erhöht.
 
Die Gemeinde Konzell hat mit Unterstützung des beauftragten Planungsbüros zum Branchendialog zur Ermittlung des privatwirtschaftlichen Ausbaupotentials aufgerufen.
 
Zeitgleich wurde ein formelles Markterkundungsverfahren nach Vorgaben der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 über 822 Adressen durchgeführt und alle eingehenden Netzbetreibermeldungen ausgewertet.
 
Nach Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähige Adressen:                          478
 
Unter diesen 478 förderfähigen Adressen befinden sich noch 29 Adressen welche, lt. Auskunft der Telekom an die Fa. IKT weniger als 30 Mbit/s haben. Dies sollte durch die Fa. IKT aber nochmals überprüft werden, so der Einwand eines SPD/UB-Gemeinderates, da vor ein paar Jahren der Ausbau durch die Telekom bereits für viel Geld durch die Gemeinde durchgeführt worden sei und durch die Telekom damals zugesagt wurde, dass es dann jeder Haushalt mind. 30 Mbit/s haben müsste.
 
Von Seiten der SPD/UB wird nachgefragt, ob hier nicht die Möglichkeit bestehen würde, sich in einer Art interkommunaler Zusammenarbeit, mit anderen Gemeinden zusammenzuschließen um beim Kriterienkatalog besser punkten zu können.
 
Dies sei generell möglich, so Frau Weichmann, in der Kürze der Zeit (Abgabe Förderantrag Stichtag 15.10.2023) nicht realisierbar. Diese Überlegung wäre vor der Markterkundung sinnvoller gewesen. Außerdem müssten alle beteiligten Gemeinden an einem Strang ziehen und die gleichen Entscheidungen treffen.
 
Zum Thema Betreibermodell erklärt Frau Weichmann weiterhin, dass die ersten beiden Jahre eine Vollzeitkraft - i. d. Regel Ingenieur - (gestellt bzw. beauftragt von der Gemeinde) damit beschäftigt ist den Ausbau zu begleiten und zu überwachen.
 
Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell habe die Kommune den geringen Aufwand und kein Risiko bei Kostenmehrungen.
 
Die Gesamtausgaben (Gesamtsumme nach Wirtschaftlichkeitslückenmodell) werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten des Projektträgers automatisch berechnet. Das Förderportal des Projektträgers ermittelt auf Basis der Anzahl der förderfähigen Adressen auf diese Weise überschlägig Gesamtausgaben in Höhe von 4.302.000,00 €
(entspricht 9.000 € je Adresse).
 
Hiervon abweichende Antragstellungen zu den Gesamtausgaben sind grundsätzlich zwar möglich, bedürfen aber einer individuellen Begründung und Prüfung durch den Projektträger. Für die Gemeinde Konzell werden die automatisch berechneten Gesamtausgaben für die Antragsstellung zugrunde gelegt. Die Festsetzung der Zuwendung erfolgt vorläufig. Die Festsetzung der endgültigen Zuwendung erfolgt nach dem Antrag in abschließender Höhe auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses.
 
Dies ergibt folgende Finanzierungsanteile:

Der voraussichtliche Fördersatz des Bundes beträgt 50 %:            2.151.000,00 €

Der voraussichtliche Zielfördersatz inkl. der Kofinanzierung (Bayern) beträgt 90 % aufgrund der Einstufung der Gemeinde Konzell in die Gebietskategorie des LEP Bayern als "Allgemeiner ländlicher Raum".            3.871.800,00 €

Die Kofinanzierung ist an die Förderzusage des Bundes in endgültiger Höhe geknüpft. Ein vorläufiger Bescheid kann nicht beantragt werden.
 
Der voraussichtliche Eigenanteil der Gemeinde beträgt 10%       430.200,00 €
 
Nach Rückmeldung der TKU zur Plausibilitätsprüfung kann sich die Anzahl der förderfähigen Adressen und damit die Gesamtausgabe und der Eigenanteil anteilig reduzieren.
 
Auf Nachfrage aus dem Gremium bis wann der Ausbau dann erfolgen würde, erklärt Frau Weichmann, dass nach Erlass des Zuwendungsbescheides mit der Bekanntmachung und der Ausschreibung begonnen werden kann. Dies werde ca. 4 Monate dauern. Nach der Auswahl dann nochmals ca. 6 Monate, so dass man, wenn alles gut läuft, bis Ende Oktober 2024 damit beginnen.
 
Die Geschäftsstellenleiterin, möchte wissen, bis wann dann mit der Auszahlung der Förderung begonnen wird. Dies erfolge in der Regen mit Zwischenabrufen nach Bedarf, aber auch mit festgesetzten Terminen, so Frau Weichmann.
 
Nach längerer Beratschlagung fällt dem Gremium die Entscheidung für das Modell nicht leicht, kommt aber, auch aufgrund der möglichen zeitnahen Umsetzung, zu folgendem Beschluss.

Beschluss:
 
Die Gemeinde Konzell beschließt, den Antrag auf Zuwendung in vorläufiger Höhe von 2.151.000,00 € zum Glasfaserausbau der festgestellten unterversorgten 478 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 zu stellen.
Bei Rückmeldung der Telekommunikationsanbieter über zusätzlich versorgte Adressen wird der Betrag entsprechend verringert.
Die Antragstellung soll im Förderaufruf vor dem 15.10.2023 für das Förderverfahren der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 erfolgen.
Die Kofinanzierung des Freistaates Bayern ist an die Bewilligung der Zuwendung des Bundes gekoppelt und bedarf keiner gesonderten vorläufigen Bewilligung.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 
Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Weichmann für die Vorstellung des Förderprogramms.

 



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