Vereidigung der Wahlvorstände mit Stellvertreter zur Landtags- und Bezirkswahl 2023
Sachvortrag:
Bürgermeister Kienberger vereidigt in der Sitzung die Wahlvorstände und deren Stellvertreter. Die Wahlvorstände vereidigen am Wahltag ihre Helfer eigenständig. Somit entfällt die Vereidigung am Wahlmorgen.
Bürgermeister Kienberger unterrichtet ordnungsgemäß die Wahlvorstände und deren Stellvertreter gem. §6 Abs. 3 BWO eingehend über die Pflichten und Aufgaben des (Brief-)Wahlvorstandes und die ordnungsgemäße Ermittlung und Feststellung des (Brief-)Wahlergebnisses.
Weiter werden die (Brief-)Wahlvorstände informiert, dass sie Kraft Gesetzes (§10 BWG) zu unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet sind. Hierunter fallen alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, insbesondere auch die Kenntnis aus dem Wählerverzeichnis über die Teilnahme oder die Nichtteilnahme einzelner Wahlberechtigter an der Wahl. Ebenfalls ergeht die Belehrung, dass sie darüber hinaus kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen dürfen (§6 Abs. 3 Satz 2 BWO).
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