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öffentlich


Beratung ggf. Beschlussfassung über die Stellung eines OZG-Förderantrags zur Einrichtung von zusätzlichen Online-Diensten für die Gemeinde



Sachvortrag:
 
Die Geschäftsleiterin Kleingütl hebt hervor, dass es ein wichtiges Anliegen sei die Digitalisierung auch im Rathaus voranzutreiben und informiert über ein Förderprogramm das das Onlinezugangsgesetz (OZG) betreffend. Dieses laufe am 30.09.23 aus und ein Förderantrag könne bis dahin noch bei Bedarf gestellt werden. Hierbei geht es in erster Linie um die Bereitstellung von so vielen Online-Diensten im Rathaus wie nötig/möglich.

Das OZG besteht grundsätzlich aus drei Säulen:
-       Bayern Portal
-       Bürgerservice-Portal
-       AKDB komXformularcenter
Die AKDB hat im Laufe dieser Förderzeit unser sogenanntes "komXformularcenter" entwickelt. Dies ist eine Online-(Formular-)Antragslösung für bestimmte Dienste, die nicht mit Ihrem Fachverfahren verknüpft sind.
Die Abwicklung läuft über einen digitalen Postkorb (mit Workflow) und kann nach der Bearbeitung direkt in Ihre eAkte (komXwork) abgelegt werden.

Ab 50 Online-Diensten kann die Kommune zusätzlich vom Freistaat Bayern als "Digitales Rathaus" ausgezeichnet werden und ein Zertifikat erhalten.

  • Förderfähige Ausgaben: Kosten für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung von Online-Diensten mit oder ohne digitalen Fachverfahren sowie gegebenenfalls Lizenzkosten für maximal zwei Jahre.
  • Fördersatz: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bzw. 90 % für Zuwendungsempfänger, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind).
  • Förderhöchstbetrag: 20.000 Euro pro Gemeinde, pro Landkreis und pro Bezirk. Der Förderhöchstbetrag steht jedem Zuwendungsempfänger während der Laufzeit des Förderprogramms unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung einer Förderung bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung. Es können während der Laufzeit des Förderprogramms auch wiederholt Förderanträge gestellt werden, sofern bei jedem Förderantrag die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen.
Anträge auf Förderung können ausschließlich über den hierfür entwickelten Online-Antrag gestellt werden. Anträge müssen bis spätestens 30.09.2023 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Zu beachten ist:
Die Bayern Packages laufen nicht über die Förderung Digitales Rathaus. Diese sind getrennt voneinander zu sehen, da diese nur bis einschl. 31.12.2023 kostenfrei zur Verfügung stehen. Ab 2024 werden diese voraussichtlich kostenpflichtig.
Voraussetzung für die Nutzung der Formulare der BayernPackages ist das komXformularcenter.
Dienste/Formulare, die im Bayern Package enthalten sind, können nicht über die OZG Förderung gefördert werden.
Die OZG Förderung beinhaltet einen Förderzeitraum von 48 und unser komXformularcenter von 36 Monaten.
Frau Kleingütl stellt anschließend das vorliegende Angebot der AKDB vor.
Hierbei würde das komXformularcenter Basispaket 10.400€ (netto) einmalig zur Einrichtung kosten. Inkludiert sind dort fünf Webformulare. Die Gemeinde stellt aktuell 12 Online-Formulare zur Verfügung über das Bayernportal. Ab 50 Online-Formularen gilt die Kommune als "Digitales Rathaus". Somit müsste die Kommune noch 33 Online-Formulare zusätzlich erwerben.
Dies ist in Form von Formularpaketen mit jeweils fünf Formularen möglich. Somit müssten noch 7 Pakete dazu erworben werden. Aktuell bis zum Ende des Förderzeitraums wären sogar acht Pakete als Sonderaktion noch im Pauschalpreis des Basispakets inkludiert.
 
Somit würden auf die Kommune folgende Kosten zukommen:
 
Basispaket                          10.400,00€ (n) ->            12.376,00€ (b)
abzgl.Förderung 80%                                                       9.900,80€ (b)
Kosten für Kommune                                                       2.475,20€ (b)
 
Lizenzkosten würden ab dem 37. Monat erst anfallen mit 60€/Monat/netto. Die 60€ bleiben von der Höhe her gleich, egal welche und wie viele Formulare genutzt werden.
 
Es wird bei Förderbeantragung empfohlen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, da die Bewilligungszeiträume teilweise neun Monate betragen.
 
Auf Nachfragen von Seiten der FW wie hoch die Nutzung der vorhandenen Onlineformulare sei, erklärt die Geschäftsstellenleiterin, dass dies aktuell noch sehr gering sei. Dies sei aber vielleicht auch dem geschuldet, dass aktuell noch keine funktionierende Schnittstelle zur weiteren Bearbeitung im jeweiligen Programm vorhanden sei. Die akdb arbeite mit Hochdruck daran. Ein Datum und evtl. zusätzlich anfallende Kosten seien der Verwaltung allerdings noch nicht bekannt, so die Geschäftsstellenleiterin. Die momentan benötigte Anzahl von 50 Online-Formularen sei somit auch auf alle Fälle ausreichend.
 
Die SPD/UB-Gemeinderätin ist skeptisch, ob dies tatsächlich notwendig sei. Vielleicht sollte man erstmal abwarten bis Schnittstellen vorhanden sind und dann evtl. neue mögliche Förderprogrammen beantragen.
 
Von Seiten der CSU/CW bringt ein Gemeinderat ein, er sehe es als Mehrwert für die Bürger, nicht an Öffnungszeiten angewiesen zu sein und das benötigte Formular zu Hause online ausfüllen zu können und auch wieder an die Gemeinde uploaden. Man müsse es als einen Schritt in die Zukunft wagen und den Anfang machen. Die Erweiterung der Digitalisierung wird sich auch im Rathaus nicht aufhalten lassen.
 

Beschluss 1:
 
Der Gemeinderat beschließt, einen Förderantrag für das Förderprogramm "Digitales Rathaus" bei der Regierung Unterfranken zu stellen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 
 
Beschluss 2:
 
Der Gemeinderat beschließt, dass im Falle der Bewilligung des Antrags (oder Zusage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns) das Angebot der AKDB vom 29.08.2023 in Höhe von 12.376€ (b) und monatlichen Kosten ab dem 37. Monat von 60€ (n) beauftragt werden soll.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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