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öffentlich


Beratung ggf. Beschlussfassung über die Stellung eines Förderantrags zur Wärmenetzplanung für das Gemeindegebiet



Sachvortrag:
 
Die Kämmerin Frau Kleingütl informiert über die geplante Wärmewende und ein damit zusammenhängendes Förderprogramm.
 
Ein Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, dass Städte und Gemeinden - je nach Größe - bis 2026 oder bis 2028 ihre Wärmeplanung vorlegen müssen. Kommunen unter 100.000 Einwohner sollen dies bis 2028 umsetzen.
Die Wärmeplanung soll verpflichtend flächendeckend eingeführt werden, d. h. auch in Gebie-ten/Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Für solch kleine Gebiete soll ein vereinfachtes Verfahren mit reduzierten Anforderungen und Kooperationsmodellen vorgesehen werden. Die Wärmepläne sollen deutschlandweit spätestens bis zum 30.06.2028 erstellt werden.
 
Die Wärmenetze müssen ab 01. Januar 2030 zu mindestens 50 Prozent und spätestens bis Ende 2044 vollständig aus erneuerbaren Energien oder auch unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Ein einem ersten Schritt muss eine umfassende Bestandsaufnahme vorgenommen werden. Es muss ermittelt werden, wie jedes einzelne Gebäude in einer Gemeinde beheizt wird. Informationen wie Baujahr des Gebäudes, Energieverbrauch und Denkmalschutz sind hierbei notwendig. Für alle diese Angaben sollen Kommunen auf vorhandene Daten von Netzbetreibern, Registern oder anderen Datenbanken zugreifen dürfen. Ob alle diese Daten lückenlos vorliegen, lässt sich noch nicht beurteilen. Auch der Datenschutz steht hier natürlich auch im Fokus und muss eingehalten werden.
 
Der Bund hat ein Förderprogramm auf den Weg gebracht um die Planungen beginnen zu können. Förderanträge können noch bis Ende 2023 gestellt werden. Demnach gelten nun bis Ende dieses Jahrs erhöhte Förderquoten von 90 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen. Danach gäbe es nur noch eine 60%ige Förderquote.
 
Die Kosten werden laut Auskünften der Fördermittelgeber bei ca. 10€/ Einwohner liegen. Gem. Auskünften der VG Schwarzach, welche bereits Antrag stellte und Angebote einholte, lagen die Preise zwischen 13 und 16€/EW.
 
Die Verwaltung schlägt vor, noch heuer einen Förderantrag zu stellen um sich in jedem Fall die erhöhte Förderquote von 90% zu sichern.
 
Dies sieht das Gremium ebenso. Es wird zwar noch kurz über Sinn und Nutzen der Wärmeplanung, sowie die mögliche Umsetzung der Erhebung diskutiert, aber dies sei aktuell noch kein Thema. Heute gehe es lediglich um die Beantragung der Förderung.
 
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, einen Förderantrag über die Kommunale Wärmeplanung gem. der Kommunalrichtlinie des Bundes (Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) noch heuer zu stellen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Gemeinde Konzell
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Tel.: 09963 9414-0
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