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öffentlich


Beschlussfassung zum Neubau eines Gartenhauses
Fl.nr. 1239/3, Gemarkung Konzell (Pfarrer-Rauscher-Straße 10)
Antrag auf Abweichungen/Befreiungen



Sachvortrag:
Die Ansichten und der Lageplan des Bauvorhabens werden dem Gremium zur Kenntnis gegeben, es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schmelmerleiten-Erweiterung". Geplant ist der Neubau eines Gartenhauses mit Glasfronten.
Die Wasserversorgung erfolgt - falls erforderlich - über den Wasserbeschaffungsverband und die Abwasserbeseitigung über den bestehenden gemeindlichen Kanal.
 
Mit Antrag vom 04.08.2023 beantragt der Grundstückseigentümer eine Abweichung gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO von den Regelungen zu den Abstandsflächen.
Die erforderliche Abstandsfläche von insgesamt 6,00 m zwischen dem geplanten Gartenhaus und dem bestehenden Wohnhaus wird auf einer Länge von insgesamt 3,19 m um 1,00 unterschritten (siehe Grundriss).
Jedoch wird der Abstand von 5,00 m zum Schutz vor einen möglichen Brandüberschlag eingehalten.
 
Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Schmelmerleiten-Erweiterung" beantragt:
 
·         Überschreitung der Baugrenze im Süden um ca. 3,00 m (siehe Grundriss).
Gemäß Bebauungsplan hat die südliche Baugrenze einen Abstand von 5,00 m - 6,00 m zur Grundstücksgrenze. Das geplante Gartenhaus soll jedoch nur in einen Abstand von 3,00 m zur Grundstücksgrenze errichtet werden.
 
·         Dachneigung des Gartenhauses beträgt nur 18°.
Gemäß Bebauungsplan sind für Hauptgebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 25° - 32° vorgesehen. Die Dächer der Nebengebäude sind in Dachform und -neigung dem Hauptgebäude anzupassen.
Bei der Errichtung des bestehenden Wohnhauses auf diesem Grundstück wurde damals bereits eine Abweichung bezüglich der Dachneigung beantragt.
Somit soll das Dach des Gartenhauses dem flacheren Dach des Wohnhauses angepasst werden.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat zeigt sich damit einverstanden, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird und stimmt den mit Antrag von 04.08.2023 beantragen Abweichungen/Befreiungen zu.
 

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Gemeinde Konzell
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Tel.: 09963 9414-0
E-Mail: gemeinde@konzell.de
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