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öffentlich


Beschlussfassung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
Fl.nr. 132/29, Gemarkung Auggenbach (Mesnerfeld 8)
Antrag auf Befreiungen



Sachvortrag:
 
Die Ansichten und der Lageplan des Bauvorhabens werden dem Gremium zur Kenntnis gegeben, es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Haid II". Geplant ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage.
 
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über den gemeindlichen Kanal und die Wasserversorgung über den Wasserbeschaffungsverband.
 
Mit Antrag vom 06.07.2023 werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Haid II" beantragt:
 
·         Überschreitung der zulässigen Höhe der Stützmauer (1,50 Meter statt 1,00 Meter)
·         Überschreitung der zulässigen Geländeauffüllungen (ca. 1,505 Meter statt 1,00 Meter) und Geländeabgrabungen (ca. 1,855 Meter statt 1,00 Meter)
·         Errichtung eines begrünten Flachdaches bei der Garage und somit keine Anpassung zum Hauptgebäude (Pultdach)
·         Überschreitung der zulässigen Dachneigung beim Wohnhaus (30° Dachneigung im Osten statt der zulässigen Dachneigung von 18° - 25°)
·         Dacheindeckung des Wohnhauses mit Pfannen oder Ziegel in grau/anthrazit statt rot/rotbraun
 

 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat zeigt sich damit einverstanden, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird und stimmt den mit Antrag vom 06.07.2023 beantragten Befreiungen zu.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Gemeinde Konzell
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Tel.: 09963 9414-0
E-Mail: gemeinde@konzell.de
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